Ladesäulen für Park-and-Ride-Anlagen
Im Zuge Errichtung einer Park-and-Ride-Anlage (P+R), deren Bau über die Richtlinie ÖPNV-Invest des Landes Brandenburg gefördert wird, ist die Miterrichtung von Ladesäulen für eAutos grundsätzlich zuwendungsfähig (eine Säule je 100 Stellplätze). Der VBB empfiehlt eine Miterrichtung von Ladesäulen auf Park-and-Ride-Anlagen jedoch grundsätzlich nicht, da die Ladezeiten der Autos bei normalen Ladesäulen (ca. 4-5 Stunden) nicht mit der Abwesenheitsdauer einer typischen PendlerIn harmoniert (i.d.R. 9-10 Stunden). Im Fall von Schnellladesäulen fällt diese Diskrepanz sogar deutlich größer aus. Als betreibende Kommune steht man daher entweder vor der Wahl es zuzulassen, dass ein eAuto eine Ladesäule ganztätig blockiert oder das Parken auf die Dauer des Ladevorgangs zu begrenzen (siehe Beispiel Bernau-Friedenstal). In letzterem Fall ist es jedoch wahrscheinlich, dass die Ladesäulen nicht von ÖPNV-PendlerInnen genutzt werden, sondern von Pkw-NutzerInnen, die nicht die Bahn nutzen. Dies wiederum widerspricht den Grundsätzen der Richtlinie ÖPNV-Invest, wonach die eingesetzten Fördergelder der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im ÖPNV dienen.
Statt der Errichtung von Ladesäulen empfehlen wir daher die Ausweisung von speziellen Parkplätzen von eAutos durch Aufmarkierung. Diese Parkplätze sollten den kürzesten Weg von der P+R-Anlage zum Zugang zur Bahnstation aufweisen. FahrerInnen von eAutos werden so privilegiert. Dazu ist diese Maßnahme deutlich kostengünstiger und organisatorisch einfacher umzusetzen als die Errichtung von Ladesäulen.



