Informationen zu Anschließmöglichkeiten

Bei der Auswahl geeigneter Fahrradabstellanlagen ist auf eine fahrrad- und nutzerfreundliche Anschließmöglichkeit zu achten. Vorrichtungen, die ausschließlich die Felge fixieren (sog. Vorderradhalter oder auch „Felgenkiller“), sind zu vermeiden, da sie Schäden verursachen können und keinen ausreichenden Diebstahlschutz bieten.

Doppelstockparker ermöglichen eine hohe Flächeneffizienz und bieten insbesondere an hoch frequentierten Standorten deutliche Platzvorteile. Sie gelten als radfreundlich und diebstahlsicher. Allerdings sind bei diesem System auch Einschränkungen zu berücksichtigen: Fahrräder mit Körben, Kindersitzen oder besonderer Bauform müssen häufig auf der oberen Ebene eingestellt werden, was die Nutzbarkeit einschränken kann.

Es ist hilfreich, sich an den Prüfungen zu orientieren, die der ADFC im Rahmen der DIN-Norm 79008 vornimmt. Die entsprechende Auflistung veröffentlicht der ADFC auf seiner Internetseite.

Der richtige Abstand zwischen Anlehnbügeln

In der Praxis entsteht häufig der Eindruck, dass Fahrradabstellanlagen nicht ausgelastet sind, da scheinbar noch viele Stellplätze frei sind. Gleichzeitig werden jedoch zahlreiche Fahrräder im Umfeld – etwa an Laternen oder Geländern – abgestellt. Dies ist ein starkes Indiz dafür, dass die Abstände zwischen den Anlehnbügeln zu gering bemessen sind und die Anlagen faktisch nicht komfortabel nutzbar sind.

Für die Planung sind daher die Vorgaben der DIN-Norm 79008 heranzuziehen, die konkrete Mindestabstände definieren. Ältere Empfehlungen, etwa der FGSV, gelten in diesem Zusammenhang als nicht mehr aktuell und sollten nicht mehr als alleinige Planungsgrundlage verwendet werden.