Informationen zu abschließbare Fahrradabstellanlagen

Viele Menschen haben in den letzten Jahren das Fahrrad in ihre täglichen Wege integriert. Geholfen haben dabei auch neue Modellentwicklungen, die Lücken in Bezug auf die Anforderungen geschlossen haben. So erleichtern etwa E-Bikes älteren Menschen das Radfahren und ermöglichen gleichzeitig das Zurücklegen längerer Wegstrecken, wohingegen Lastenräder u. a. die Beförderung von Kindern erleichtern. Der Nachteil dieser neuen Angebote: Sie sind deutlich teurer als gewöhnliche Räder. Verständlich, dass die Nutzenden diese aus Angst vor Diebstahl nicht einfach in einer offenzugänglichen Fahrradabstellanlage am Bahnhof abstellen möchten. Vor diesem Hintergrund steigt vielerorts die Nachfrage nach abschließbaren Fahrradstellplätzen, da diese einen höheren Diebstahlschutz gewährleisten. Das Thema der gesicherten Fahrradabstellanlagen ist jedoch nur auf den ersten Blick ein einfaches. Im Detail sind bei der Planung viele Dinge zu beachten. Ganz am Anfang steht oftmals die Entscheidung, welcher Anlagentyp gebaut werden soll. Zwei Varianten bieten sich hier im Wesentlichen an: Fahrradboxen und Sammelschließanlagen.

Anlagentypen

Fahrradboxen sind einzeln abschließbare Abstellräume, die in der Regel jeweils ein Fahrrad aufnehmen. Sie bieten einen sehr hohen Schutz vor Diebstahl, Vandalismus und Witterungseinflüssen. Der größte Vorteil liegt in der exklusiven Nutzung und dem damit verbundenen hohen subjektiven Sicherheitsgefühl. Nachteilig sind der hohe Flächenbedarf pro Fahrrad und die hohen Anschaffungskosten. Darüber hinaus ist es insbesondere bei hohen Stückzahlen schwierig, die Fahrradboxen in das städtebauliche Umfeld zu integrieren.

Sammelschließanlagen sind dagegen größere, gemeinschaftlich genutzte Abstellräume oder -anlagen, die mehreren Nutzenden gleichzeitig Platz für ihre Fahrräder bieten. Ihr Vorteil liegt in der effizienten Flächennutzung und den geringeren Kosten pro Stellplatz. Demgegenüber steht die nicht exklusive Nutzung des Stellplatzes und – damit verbunden – ein geringeres subjektives Sicherheitsgefühl in Bezug auf mögliche Diebstähle.

Für welchen der beiden Anlagentypen sollte sich nun entschieden werden? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Sicherlich hätte jeder ÖPNV-Nutzende, der ein teures Fahrrad sein Eigen nennt, lieber eine Fahrradbox zur exklusiven Nutzung, da diese ein höheres subjektives Sicherheitsgefühl in Bezug auf Diebstähle aufweist. In der Regel ist es jedoch so, dass im Bahnhofsumfeld nicht genügend Flächen vorhanden sind, um eine Fahrradbox für jeden dieser ÖPNV-Nutzenden bereitzustellen. Zwar bieten die meisten Hersteller auch stapelbare Fahrradboxen an, jedoch entsteht hier schnell eine Mauerwirkung, die insbesondere in denkmalgeschützten Bahnhofsumfeldern nicht erwünscht ist. Gleichzeitig wird es immer Radfahrende geben, denen das Schutzlevel einer Sammelschließanlage nicht ausreicht oder die weiterhin mit ihrem günstigen Bahnhofsfahrrad zum Bahnhof fahren werden, weil sie keinem der beiden Systeme vertrauen. Daher sind wir dazu übergegangen, einen Mix aus offenzugänglichen Anlagen, Sammelschließbereichen und Fahrradboxen anzubieten.

Preisgestaltung für abschließbare Fahrradstellplätze

Die genaue Regulierung der Nutzung der Anlagen sollte über die angebotenen Parktarife erfolgen. Vielerorts wird dabei jedoch zunächst infrage gestellt, ob für das sichere Abstellen der Räder überhaupt eine Gebühr genommen werden sollte, schließlich – so die Argumentation – werden die Park-and-Ride-Anlagen an den Bahnhöfen in den allermeisten Fällen auch ohne Gebühr angeboten, und das Fahrrad ist im Vergleich das klimafreundlichere Verkehrsmittel. Die Argumentation ist schlüssig, jedoch sollte lieber die Frage gestellt werden, warum für die sehr teuren Pkw-Stellplätze keine Parkgebühr erhoben wird. Zumal der Anteil der Pkw-Nutzenden im Vorlauf zum Bahnhof selten die 15-%-Grenze überschreitet (siehe VBB-Stationsbefragungen).

Für die Regulierung des Zugangs zu abschließbaren Fahrradstellplätzen ist eine Bepreisung mit einem sinnvollen Tarif essenziell. Eine Sammelschließanlage, zu der sich jeder einen kostenlosen Zugang verschaffen kann, weist kein hohes subjektives Schutzlevel für die Nutzenden auf. Gleichzeitig wäre es unfair, wenn für die in der Anschaffung deutlich teureren Fahrradboxen, die gleichzeitig auch mehr Flächen beanspruchen, derselbe Preis für die Nutzung verlangt werden würde wie für eine Sammelschließanlage.

Wie sinnvoll eine Bepreisung ist, zeigt sich besonders am Beispiel der Sonderstellplätze (für Lastenräder, Kinderanhänger etc.), die Teil einer Sammelschließanlage sein können. Sonderstellplätze weisen oft besonders komfortable Anschließmöglichkeiten sowie großzügige Seitenabstände zur nächsten Anschließmöglichkeit auf. Diese Komfortfunktionen haben natürlich den Hintergrund der sperrigeren Räder, jedoch sind sie damit auch für normale Radfahrende attraktiver. Ohne einen gesonderten Tarif sind diese Stellplätze zumeist mit einfachen Rädern belegt, für die die Stellplätze jedoch nicht geschaffen wurden. Hier empfiehlt sich die Schaffung eines gesonderten, abgetrennten Bereichs mit einem eigenen Tarifmodell.

Zugangsmedien

Die Buchung der verschiedenen Stellplätze geschieht idealerweise über ein digitales Buchungssystem. Dies hat zwar den Nachteil, dass die Nutzungshürde durch notwendige Registrierung und Hinterlegung eines Zahlungsmittels zunächst höher ist, verursacht bei den Städten und Gemeinden jedoch weniger Arbeit als die Ausgabe von physischen Schlüsseln. Auch der Schlössertausch nach Vandalismusschäden ist einfacher zu bewerkstelligen als ein Schlössertausch, der mit der Neuausgabe von Schlüsseln verbunden ist. Der Zugang zum abschließbaren Bereich – egal ob Fahrradbox oder Sammelschließanlage – geschieht bei digitalen Systemen via QR-Code, PIN-Eingabe, NFC-Chipkarte etc.

Für Berlin und Brandenburg empfehlen wir das Buchungssystem „ParkYourBike“ der GB infraVelo GmbH, einer Enkelgesellschaft des Landes Berlin. Aber natürlich ist auch die Nutzung anderer digitaler Buchungssysteme möglich.

Förderfähigkeit

Sowohl Fahrradboxen als auch Sammelschließanlagen sind über die Richtlinie ÖPNV-Invest des Landes Brandenburg förderfähig (siehe auch hier). Bei der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind hingegen nur Sammelschließanlagen förderfähig.